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1227. o. T. o. O.

Bischof Lorenz urkundet, dass er die neue Marienkirche in novo Castro (Naumburg a. B.) in der Form geweiht habe, dass darin Mönche nach der Regel des heil. Augustin im Orden von Arrovaise Gott dienten, so dass dieser Ort also weder in die Hand eines anderen Ordens, noch in die einer weltlichen Person kommen dürfe; falls keine Mönche hier vorhanden wären, würde der Abt des Sandstiftes zu Breslau solche herschicken, dem auch im Wege der Visitation die Abstellung etwaiger Excesse zustehe. Denn nach dem Concile Papst Innocenz's (vom Jahre 1215) müsse jede Congregation ihr Haupt haben.

O. Z.


Worbs, neues Archiv II. 146. Die Anm. 2 dazu irrt mit der Annahme, dass die Jahreszahl 1227 ein Schreibfehler des dem Herausgeber vorliegenden Kopiars sei, anstatt 1217, auch das Original Staats-Archiv Sagan August. 7, dessen Siegel verloren, hat die Jahreszahl 1227, und die Thatsache, dass die Propstei zu Naumburg schon 1217 gestiftet sei, schliesst die Möglichkeit solcher Urkunde im Jahre 1227 nicht aus.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.